Klasse 4 – Stornokosten für Schülerfahrten
Erste Information, nachzulesen auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6901/unterricht-an-bayerischen-schulen-wird-eingestellt.html
Es ist beabsichtigt als Nothilfe Aufwendungen für Stornokosten für nicht angetretene Schulfahrten sowie Schüleraustauschmaßnahmen zu erstatten, die aus Gründen des Gemeinwohls zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entstanden sind. Die näheren Festlegungen erfolgen mit gesondertem Schreiben, sobald der Bayerische Landtag den beabsichtigten Billigkeitsleistungen zugestimmt hat.