Schulanmeldung für Schulanfänger im Schuljahr 2021/2022

 

Schulanmeldung im Schuljahr 2021/2022

Für das Schuljahr 2020/2021 sind alle Kinder anzumelden, die im folgenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die am 30. September diesen Jahres sechs Jahre alt sein werden, also spätestens am 30. September 2015 geboren sind. Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen.

Aufgrund des Infektionsgeschehens wird in diesem Schuljahr vom persönlichen Erscheinen der Kinder abgesehen.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Anmeldeunterlagen im Sekretariat der Schule abzugeben.

Montags von 8.00 – 12.00 Uhr  oder Freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:

  • Anmeldebogen
  • Geburtsurkunde oder Stammbuch
  • Schuleingangsuntersuchung
  • Bescheinigung Impfschutz Masern (bzw. Impfbuch)

 

Bitte denken Sie an das Tragen einer Maske im öffentlichen Raum!

gez. I. Reiplinger, Rektorin