Infektion mit einer ansteckenden Krankheit

 

Liebe Eltern,

aufgrund eines aktuellen Infektionsfalls mit Scharlach möchte ich Sie über das Vorgehen bei einer ansteckenden meldepflichtigen Infektion informieren.

Meldepflichtige übertragbare Krankheiten*

Bitte benachrichtigen Sie die Schule umgehend. Das Kind darf erst wieder zur Schule gehen, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr vorhanden ist. (Abklärung durch den Arzt).

Beachten Sie bitte auch die Informationen im folgenden Merkblatt: 

Belehrung Infektionsschutzgesetz 26 September 2023

gez. Ingeborg Reiplinger, Rektorin