Erweiterte Maskenpflicht nach den Allerheiligenferien

 

Erweiterte Maskenpflicht nach den Allerheiligenferien 

Sehr geehrte Eltern,

angesichts der steigenden Zahl der Covid-19-Neuinfektionen wurde in Bayern eine Ausweitung der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen.

 

Folgende Neuerungen sind gültig für den Schulbereich

Erweiterte Maskenpflicht im Unterricht nach den Allerheiligenferien

  • Die Maskenpflicht besteht am Sitzplatz im Unterricht und während sonstiger Schulveranstaltungen, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird.
  • Die erweiterte Maskenpflicht gilt in den Jahrgangsstufen 1 bis 4. Es können Alltagsmasken, medizinische Masken oder FFP2-Masken getragen werden.
  • Die erweiterte Maskenpflicht gilt bis auf Weiteres.

 

Pausenhof

  • Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) muss weiterhin keine Maske getragen werden.

 

Fachunterricht

  • Sportunterricht findet auch während der o. g. Zeiträume nach den Allerheiligenferien ohne Maske statt, auf Sportausübung ohne Körperkontakt und mit möglichst großem Abstand ist zu achten.
  • Schwimmunterricht kann auch im Innenbereich stattfinden. Blasinstrument und Gesang: Besondere Beschränkungen bestehen nicht; es ist jedoch darauf zu achten, beim Unterricht im Gesang
  • Musikunterricht ist ebenfalls möglichst, wobei große Abstände zwischen den Schülerinnen und Schülern zu wahren sind. Auch das Singen eines kurzen Liedes im Klassenverband ist ohne Mindestabstand möglich, sofern Masken getragen werden.

 

gez. I. Reiplinger, Rektorin