Liebe Eltern,
um den Präsenzunterricht nicht zu gefährden, beachten Sie bitte die im Rahmen-Hygieneplan vorgegebenen Bestimmungen beim Wiederbesuch Ihres Kindes nach Krankheit (wie unten dargestellt).
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
gez. Ingeborg Reiplinger
Schulbesuch nach Krankheit
Die Wiederzulassung zum Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt: Die Schülerin bzw. der Schüler ist wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten).
In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis vorgelegt werden.
Möglichkeiten des Nachweises
- POC-Antigen-Schnelltest
- PCR-Test
- Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!
Ohne negatives Testergebnis ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn keine Krankheitssymptome mehr vorliegen und die Schule ab Auftreten der Krankheitssymptome mindestens sieben Tage nicht besucht worden ist.