Neues zur Maskenpflicht – ab 04. Oktober 2021

 

Neues ab dem 04. Oktober 2021

Maskenpflicht

  • Im Inneren des Schulgebäudes besteht außerhalb des Unterrichts Maskenpflicht (z. B. auf den Gängen und im Treppenhaus).

 

  • Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 reicht eine sog. „Alltags-“ bzw. Communitymaske aus.

 

Keine Maskenpflicht 

  • Die Maskenpflicht entfällt ab 4. Oktober im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen.

 

  • Im Außenbereich der Schule (z. B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden. Wenn jemand trotzdem freiwillig eine Maske tragen möchte, ist dies selbstverständlich möglich.