Hygieneplan: Regeln und Maßnahmen im Schuljahr 2020/2021

 

Liebe Eltern,

mit der Umsetzung des Regelbetriebs in den Schulen ist weiterhin der Infektionsschutz für die gesamte Schulfamilie das oberste und dringlichste Ziel.

Das KM unterscheidet 3 Stufen:

  • Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz < 35 pro 100.000 Einwohner
  • Stufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz 35 – < 50 pro 100.000 Einwohner
  • Stufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner (hier erfolgen auch für die Grundschule besondere Maßnahmen)

 

Folgende Hygieneregeln zum Schutz vor Infektion sind zu beachten:

  • Auf einen entsprechenden Mindestabstand von 1,5 m von Schülerinnen und Schülern zu Lehrkräften und sonstigem Personal ist auch weiterhin zu achten, sofern nicht zwingende pädagogisch-didaktische Gründe ein Unterschreiten erfordern!
  • regelmäßiges Händewaschen (20 – 30 Sekunden)
  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette (in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
  • Verzicht auf Körperkontakt (z. B. persönliche Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln), sofern sich der Körperkontakt nicht zwingend aus unterrichtlichen oder pädagogischen Notwendigkeiten ergibt.
  • Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
  • Sanitärbereich: Ansammlungen von Personen im Sanitärbereich sind zu vermeiden

 

Im Rahmen des Unterrichtsbetriebs im regulären Klassenverband sowie bei der Betreuung von Gruppen mit fester Zusammensetzung kann auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen Schülerinnen und Schülern des verzichtet werden.

 

Klassenzimmer

  • möglichst feste Sitzordnungen eingehalten werden
  • Partner- und Gruppenarbeit ist im Rahmen des festen Klassenverbandes möglich, da zwischen Schülerinnen und Schülern kein Mindestabstand mehr einzuhalten ist.

 

Im Pausenhof

  • Der Pausenhof wir in einzelne Zonen für die einzelnen Klassen eingeteilt.
  • Die 1. Klasse beginnt ihre Pause versetzt (9.20 – 9.45 Uhr)

 

Verschiedene Eingänge

  • 1./2. Klasse: Vorderer Eingang
  • 3. Klasse/G-West: Eingang vom Pausenhof (gegenüber Turnhalle)
  • 4. Klasse: Eingang vom Pausenhof (altes Schulhaus)

 

Schulhaus

  • Wegeführung mit Bodenmarkierungen

 

Mund-Nasen-Bedeckung

  • Für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen sowie für sämtliches Personal gilt auch in dieser Zeit die allgemeine Pflicht zum Tragen einer MNB außerhalb des Unterrichts, insbesondere auf den sogenannten Begegnungsflächen (z. B. Turnhalle, Flure, Gänge, Treppenhäuser, Sanitärbereich, Gang in den Pausenhof)
  • Ausnahme: Die aufsichtführende Lehrkraft aus pädagogisch-didaktischen oder schulorganisatorischen Gründen eine Ausnahme erlaubt

 

Sportunterricht

  • Sportausübung mit Körperkontakt in festen Trainingsgruppen ist wieder zugelassen.
  • Umkleidekabinen in geschlossenen Räumlichkeiten dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m genutzt werden.

 

Musikunterricht

  • Instrumente: Während des Unterrichts erfolgt kein Wechsel von Noten, Notenständern, Stiften oder Instrumenten.
  • Gesang: Die Sängerinnen und Sänger stellen sich nach Möglichkeit versetzt auf. Zudem ist darauf zu achten, dass alle möglichst in dieselbe Richtung singen.

 

Krankheit: Erkältungssymptome

  • Bei leichten, neu aufgetretenen Symptomen (wie Schnupfen und gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde. Betreten Schüler in diesen Fällen die Schule dennoch, werden sie in der Schule isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt.
  • Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule.
  • Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern die Schüler nach mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind.