Notballbetreuung ab 27. April 2020 – Änderungen und neues Antragsformular

 

Erweiterung der Notbetreuung

Ab dem 27. April 2020 wird die Notfallbetreuung auf Alleinerziehende ausgeweitet, bei denen keine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt, die die Betreuung während der Arbeitszeiten sicherstellen kann.

Das Antragsformular finden Sie hier und weitere Informationen auch auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php#Download

Erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk_alleinerziehende ab 27 April 2020