Elternbrief Coronavirus

 

Aktuelle Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

 Sehr geehrte Eltern,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 06.03.2020 eine Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlassen und uns aufgefordert, diese Informationen an Sie weiterzugeben.

Schülerinnen und Schüler, die in den Frühjahrsferien in Südtirol oder in einem anderen Risikogebiet waren (Risikogebiete s. die Internetseite des Robert-Koch-Instituts https://www.rki.de/DE/Content/In-fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html), müssen bis einschließlich 14 Tage nach Rückkehr aus dem Urlaub zuhause bleiben und dürfen keine Schule, Kindertageseinrichtung oder andere Betreuungsangebote besuchen.

Beispiele:

  • Rückkehr am 28. oder 29.02. oder am 01.03.2020: Verbot des Schulbesuchs bis einschließlich
    13.03.2020.
  • Rückkehr am 26.02.2020: Verbot des Schulbesuchs bis einschließlich 11.03.2020.

 

Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich diese Bestimmungen einzuhalten. Die Allgemeinverfügung weist auf die Bußgeldvorschrift §73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG hin. Den vollständigen Abdruck der Allgemeinverfügung finden Sie auf der Startseite der Schulhomepage: www.gmskoen.de

Wenn Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben und Erkältungssymptome mit oder ohne Fieber bei sich oder einem Familienmitglied feststellen, können Sie die Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 anrufen und sich beraten lassen. 

Mit freundlichen Grüßen

I. Reiplinger, R’in